Klimavorstoss in Füllinsdorf

Weil wir auch auf kommunaler Ebene etwas tun können und müssen, um gegen den Klimawandel vorzugehen, habe ich am 3. Dezember den untenstehenden Antrag gemäss Paragraph 68 an der Gemeindeversammlung von Füllinsdorf  eingereicht.

 

Für unsere Zukunft – Für eine ernsthafte Klimapolitik!

Der Klimawandel ist eine der dringlichsten Herausforderungen unserer Zeit. Ein Drittel der weltweiten Agrarflächen drohen durch Verwüstung zu verschwinden und mit ihnen die Nahrungsgrundlage von unzähligen Menschen. Weitere hunderte Millionen Menschen drohen durch einen Anstieg des Meeresspiegels in die Flucht getrieben zu werden. Auch in der Schweiz werden die Folgen des Klimawandels zunehmend sichtbar: Fast jährlich werden wir mit neuen Temperaturrekorden konfrontiert und unsere Gletscher schmelzen weg.

Diese Herausforderungen verlangen griffige Massnahmen in allen Ländern der Welt. Ein wichtiges Instrument dazu ist das Übereinkommen von Paris, das alle unterzeichnenden Staaten zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Die wichtigste Zielvorgabe des Abkommens ist eine Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1.5 Grad. Dieses Ziel bedingt einen Ausstieg aus fossilen Energieträgern bis ins Jahr 2050. Gelingt es uns nicht, dieses Ziel zu erreichen, drohen die oben genannten Gefahren unsere Lebensweise in nicht voraussehbarem Ausmass zu beeinträchtigen.

Trotz höchster Dringlichkeit haben der Bund und die Kantone es bisher versäumt wirkungsvolle Massnahmen einzuleiten, um dieses wichtige Ziel zu erreichen.

Mit diesem Antrag wollen wir auf der Ebene ansetzen, die wir am stärksten beeinflussen können: in unserer Gemeinde. Wir können die Klimakatastrophe nur abwenden, wenn wir heute Massnahmen auf allen politischen Ebenen einleiten.

Antrag:

Der Gemeinderat von Füllinsdorf wird wie folgt beauftragt:

  1. Der Gemeinderat erarbeitet einen kommunalen Massnahmenplan Klimaschutz, der den Anforderungen des 1,5 °C-Ziels und dem Pariser Klimaübereinkommen entspricht. Er beinhaltet den kompletten Ausstieg der Gemeinde aus fossilen Energieträgern.
  2. Im Rahmen des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern durch die Gemeinde, muss diese auch auf finanzielle Investitionen in fossile Unternehmen verzichten. Dies gilt insbesondere für die Pensionskassen der von der Gemeinde entlohnten Angestellten.
  3. Der Gemeinderat erarbeitet eine Anpassungsstrategie, welche die Bevölkerung vor den Gefahren durch den Klimawandel schützt.
  4. Die finanziellen, gesetzgeberischen und organisatorischen Aufwendungen für die Umsetzung der Klimaziele bezüglich Anpassung und Minderung für die Gemeinde Füllinsdorf sind aufzuzeigen.
  5. Der erarbeitete Massnahmenplan und die Anpassungsstrategie sind der Gemeindeversammlung zur Verabschiedung vorzulegen.